11) wurde von der Beschwerdeführerin explizit angegeben, im Fürstentum Liechtenstein habe im Jahr 2020 keine Home-Office-Pflicht infolge der COVID-19 Pandemie bestanden. Soweit ersichtlich hat sie keine Bestätigung der Arbeitgeberin, wonach sie infolge von konkret angeordneten Coro- na-Massnahmen an den von ihr geltend gemachten 61 Tagen im Home-Office arbeitete, vorgewiesen, weder im Rahmen des Veranlagungs- und Einspracheverfahrens vor der Vorinstanz noch mit ihrer Beschwerde (vgl. dazu das Formular "Muster-Aufstellung der Arbeitstage für Zwecke der Corona-Verständigungsvereinbarung, bei act. 2/23;