licher Form unter Hinweis auf die jeweils anwendbare Massnahme zu bestätigen sei. Anlässlich der Einsprachebesprechung vom 3. November 2022 (KStV.AR.act. 11) wurde von der Beschwerdeführerin explizit angegeben, im Fürstentum Liechtenstein habe im Jahr 2020 keine Home-Office-Pflicht infolge der COVID-19 Pandemie bestanden.