- Anders beurteilt wurde dieses im konkreten Fall entscheidende Sachverhaltselement allerdings vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF: Der dort zuständige Policy Advisor schrieb im E-Mail vom 20. Januar 2023 an die Vorinstanz: "Die Fahrt vom Wohnort [zum Arbeitsort] benötigt gemäss Google-Maps aktuell rund 44 Minuten. Stimmt das mit Ihren Annahmen überein?". Hierauf antwortete der zuständige Steuerkommissär der Vorinstanz am 25. Januar 2023 damals (vgl. zur E-Mail-Korrespondenz die Unterlagen bei KStV.AR.act. 17): "Einverstanden. Wir verwenden auch Google Maps und haben für diese Strecke die gleichen Werte ermittelt (knapp unter 45min)."