Seite 6 Der Ausdruck "Arbeitsort" bedeutet der Ort, an dem die Person in den Betrieb ihres Arbeitgebers eingegliedert ist (Ziff. 5 lit. a des Protokolls). Der Ausdruck "Wohnsitz" bedeutet der Ort, an dem die Person ihr Hauptsteuerdomizil hat (Ziff. 5 lit. b des Protokolls). Die Grenz- gänger-Eigenschaft entfällt, wenn die Person in einem Kalenderjahr an mehr als 45 Arbeitstagen nach Arbeitsende aus beruflichen Gründen nicht an ihren Wohnsitz zurückkehrt (Ziff. 5 lit. c Protokoll).