2.1 Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein haben am 10. Juli 2015 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abgeschlossen (DBA FL, SR 0.672.951.43). Zum DBA FL gehört ein Protokoll, das dem Abkommen angehängt ist; am 1. Dezember 2021 trat ein weiteres Protokoll zur Anpassung von einzelnen Bestimmungen des Abkommens in Kraft. Präzisierungen zum DBA FL bzw. zu den Protokollbestimmungen ergeben sich aus mehreren zwischen den zuständigen Behörden der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abgeschlossenen Verständigungsvereinbarungen.