Am 26. Januar 2023 stellte die Vorinstanz einen Antrag auf Sistierung der beiden Beschwerdeverfahren, da inzwischen ein Verständigungsverfahren betreffend die Einkommensbesteuerung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein eingeleitet worden sei (act. 8 und 9). Mit Verfügung vom 2. Februar 2023 wurden die Verfahren antragsgemäss sistiert (act. 11). Mit Schreiben vom 7. Juli 2023 (act. 12) liess die Beschwerdeführerin dem Obergericht mitteilen, im Rahmen des Verständigungsverfahrens habe das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF inzwischen folgenden Lösungsvorschlag unterbreitet: