Seite 16 besonderen finanziellen Belastung für ein Unternehmen wie die Beschwerdeführerin keine Rechnung getragen werden, indem im Sinne einer Einzelfallentscheidung entgegen den gesetzlichen Vorgaben dennoch eine Revision zugelassen würde (vgl. dazu in diesem Sinn auch Urteil des Bundesgerichts 2C_274/2019 vom 13. September 2019 E. 4.3.2).