die Steuervertreterin war ausserdem steuerkundig genug, um sogar selber einen Vorschlag zur Steuerausscheidung zu unterbreiten. Aus den Unterlagen ergibt sich ausserdem, dass die Steuervertreterin, was eine offenbar 2019 erworbene Liegenschaft im Kanton St. Gallen betrifft, sehr wohl um die Notwendigkeit einer Steuerausscheidung für diesen Fall wusste.