Nebensteuerdomizil (bitte Steuerausscheidung beilegen) (Betriebsstätten und Liegenschaften) □ Kanton AR □ andere Kantone □ Ausland Die in allen betroffenen Steuerperioden durch eine Treuhänderin steuerkundig vertretene Beschwerdeführerin liess das jeweilige Feld in den Steuerperioden 2012, 2013 und 2014 leer bzw. machte keine Angaben und kreuzte nichts an (KStV.AR.act. 4, 5 und 6). Beim Steuererklärungsformular der Steuerperiode 2015 (KStV.AR.act. 7) füllte sie das Feld hingegen wie folgt aus: