d. Auf dem von der steuerpflichtigen Person auszufüllenden Deckblatt des Steuererklärungsformulars 2012 (KStV.AR.act. 4) sowie auf dem entsprechenden Formular des Kantons Appenzell Innerrhoden für die Steuerperiode 2015 (KStV.AR.act. 7) war folgendes Feld vorhanden: Zweigniederlassungen im In- und Ausland Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Liegenschaften ________________________________________________________ Auf den Formularen für die Steuererklärungen 2013 und 2014 (KStV.AR.act. 5 und 6) war das entsprechende Feld wie folgt auf dem Deckblatt vorgesehen: