 Bei der im Veranlagungsverfahren von einer von der steuerpflichtigen Firma eingesetzten Vertreterin abgegebenen unwahren Angabe gegenüber der Steuerverwaltung, die steuerpflichtige Firma verfüge an einem Ort über Büroräumlichkeiten und beschäftige dort stundenweise eine Teilzeitmitarbeiterin (Urteil des Bundesgerichts 2C_592/2018 vom 1. Oktober 2019);