Trotz Erfüllung dieser Grundvoraussetzungen für eine Revision ist die Vorinstanz gestützt auf den gesetzlichen Vorbehalt in Art. 189 Abs. 2 StG nicht auf das Revisionsbegehren der Beschwerdeführerin eingetreten. Zwischen den Parteien umstritten und somit zu prüfen ist, ob die Beschwerdeführerin ihr Recht auf eine Revision im Sinn dieser Bestimmung verwirkt hat oder nicht. 2.3 Im Zusammenhang mit der Frage nach der Verwirkung eines Revisionsanspruchs bei Doppelbesteuerung hat das Bundesgericht im August 2020 den Leitentscheid BGE 147 I 325 gefällt und seine Rechtsprechung dort wie folgt zusammengefasst: