 Die Nachsteuerverfügung des Kantons St. Gallen wurde der Beschwerdeführerin am 6. Juli 2022 per Einschreiben zugeschickt. Bei Erhalt dieses Schreibens sah sich die Beschwerdeführerin konkret mit einem Doppelbesteuerungskonflikt bezüglich der hier in Frage stehenden Steuerperioden 2012 bis 2015 konfrontiert.