Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) im August 2014 für die vom vorliegenden Verfahren betroffenen Staats- und Gemeindesteuern der Steuerperioden 2012 und 2013 definitiv veranlagt. Im Frühling 2016 erfolgte die definitive Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern für die hier ebenfalls relevante Steuerperiode 2014 und im Juli 2016 – nun in Anlehnung an die Steuerausscheidung des neuen Sitzkantons Appenzell Innerrhoden – die definitive Steuerveranlagung der kantonalen Steuern für die aktuellste vom vorliegenden Beschwerdefahren betroffene Steuerperiode 2015.