3.3 Der Versicherte lässt in diesem Beschwerdeverfahren ausführen, er sei seiner Schadenminderungspflicht bereits während des Arbeitsverhältnisses nachgekommen. Unter anderem gehe aus den zwei im Recht liegenden E-Mails vom 6. Mai und 12. Juli 2019 hervor, dass er die Lohnausstände eingefordert habe. Auch sonst habe er die Arbeitgeberin während der Dauer des Arbeitsverhältnisses immer wieder per E-Mail gemahnt. Überdies habe er die Ausstände mehrmals mündlich angemahnt.