Während der gesamten Zeit, in der er bei der B. angestellt war, erhielt der Beschwerdeführer keinerlei Lohn ausbezahlt. Am 15. Januar 2020 leitete der Versicherte gegen die B. die Betreibung ein, dies für einen Totalbetrag von Fr. 41'250.--. Nachdem das Unternehmen Rechtsvorschlag erhoben hatte, ersuchte der Beschwerdeführer am 10. März 2020 das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung.