Seite 13  Sowohl die Bestimmungen zum Akteneinsichtsrecht im kantonalen Steuergesetz als auch die entsprechenden Bestimmungen im Bundessteuerrecht konkretisieren den verfassungsmässigen Anspruch auf Akteneinsicht im Rahmen des rechtlichen Gehörs gemäss Art. 29 Abs. 2 Bundesverfassung (BV, SR 101; vgl. dazu anstelle vieler: Urteil des Bundesgerichts 2C_629/2021 vom 19. Oktober 2021 E. 2.2.3 ff.