Sowohl die am 20. September 2021 gegen die Verfügung der kantonalen Steuerverwaltung vom 31. August 2021 als auch die am 19. April 2022 gegen den Rekursentscheid des Departements Finanzen vom 24. März 2022 beim Obergericht eingereichte Beschwerde erfolgte fristgerecht. Die beim Beschwerdeführer in beiden Verfahren angeforderten Kostenvorschüsse wurden rechtzeitig geleistet. Nachdem je auch die übrigen formellen Voraussetz-