 Im Übrigen konnte die 3.5-Zimmer-Wohnung im ersten Stock des Mehrfamilienhauses samt Garagenplatz in der hier betroffenen Steuerperiode 2020 zu einem monatlichen Mietzins von Fr. 1'400.-- an eine Drittperson vermietet werden (KStV.AR.act. 7.1), was über den amtlich geschätzten Mietwerten liegt (die amtlich geschätzten Mietwerte betragen Fr. 1'200.-- für die Wohnung bzw. Fr. 100.-- für die Garage; vgl. KStV.AR.act. 7.3).