 Wenn die Beschwerdeführer vorbringen, insbesondere die Lage der Liegenschaft direkt an der Strasse, das Fehlen eines Liftes, die abgeschrägten Decken im Dachgeschoss und die Funkantenne in der Nähe seien im konkreten Fall mitzuberücksichtigen, so sind das also alles Punkte, welche im Rahmen der Schätzung bereits miteinbezogen worden sind.