2.5 Die Beschwerdeführer wenden ein, der tatsächlich erzielte Mietzins von Fr. 16'800.-- sei durchaus marktgerecht. Ein höherer Mietzins – dementsprechend insbesondere auch der geschätzte Mietwert von Fr. 23'400.-- – wäre in B. an diesem Standort mit seit kurzem aufgestellter Funkantenne in unmittelbarer Nähe und angesichts der direkt an der Kantonsstrasse gelegenen Lage der Liegenschaft unrealistisch. Gemäss der Schätzung von 2015 betrage der Realwert der Liegenschaft Fr. 1'087'000.--.