1. Formelles 1.1 Einspracheentscheide der Vorinstanz können innert 30 Tagen nach Eröffnung schriftlich mit Beschwerde beim Obergericht angefochten werden; die Beschwerde hat einen Antrag zu enthalten und ist zu begründen (Art. 188 Abs. 1 Steuergesetz [StG, bGS 621.11] i.V.m. Art. 28 Abs. 1 lit. a Justizgesetz [JG, bGS 145.31]). Die am 18. Dezember 2021 der Post übergebene Beschwerde gegen den von der Vorinstanz am 22. November 2021 erlassenen Einspracheentscheid enthält sowohl Anträge als auch eine Begründung und erfolgte innert laufender Rechtsmittelfrist rechtzeitig.