Die Vorinstanz verzichtete stillschweigend auf die Einreichung einer Duplik. Da von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung bereits abgesehen worden war, wurde die Angelegenheit nach Abschluss des Schriftenwechsels direkt zur Beratung an der Sitzung der 2. Abteilung des Obergerichts vom 23. August 2022 traktandiert. F. Auf weitere Einzelheiten im Sachverhalt und in den Akten sowie auf die Argumente der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit entscheidrelevant, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. Seite 3 Erwägungen