Gegenstand Staats- und Gemeindesteuern 2020 Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der kantonalen Steuerverwaltung vom 22. November 2021 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführer: Der Einsprache-Entscheid der kant. Steuerverwaltung ist abzulehnen. Die von uns erstellte Steuererklärung ist in der eingereichten Form, mit allen beigelegten Unterlagen zu akzeptieren. Der Steuerverwaltung ist Einhalt zu gebieten, in all den Belangen, wo diese ihre "Kompetenzen" in willkürlicher Art und Weise missbrauchen. Unter Kosten- und Spesenfolge zu Lasten der Steuerverwaltung Herisau.