5. Vorliegend war der C. GmbH mit Verfügung des kantonalen Amtes für Wirtschaft und Arbeit vom 17. März 2021 ein A-fonds-perdu-Beitrag in der Höhe von Fr. 23'000.-- gewährt worden (act. 7.1/3). Bereits im März 2020 war der Gesellschaft ausserdem seitens der D. Bank eine Kreditlimite im Betrag von Fr. 39'000.--eingeräumt worden (act. 7.1/2). Zufolge der erhaltenen finanziellen Unterstützungsleistungen ist es der C. GmbH – namentlich aufgrund von Art.