Seite 3 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV; SR 831.301). Gestützt auf diese Bestimmung prüfte die Vorinstanz den EL-Anspruch der Beschwerdeführer zu Recht ab dem 1. Februar 2021, nachdem das Gesuch am 26. Februar 2021 gestellt wurde.