Gegenstand Anspruch auf Ergänzungsleistungen Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Ausgleichskasse vom 7. Oktober 2021 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführer: 1. Der Entscheid der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden vom 7. Oktober 2021 sei aufzuheben und das Gesuch von A2. um Ausrichtung von Ergänzungsleistungen ab 1. Februar 2021 sei gutzuheissen. 2. Eventualiter sei der Entscheid der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden vom 7. Oktober 2021 aufzuheben und der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden zur Neubeurteilung zurückzuweisen.