Seite 6 ungen an die Beschwerdeschrift erfüllt sind und dem Beschwerdeführer als direkt Betroffenem nach Art. 59 i.V.m. Art. 32 Abs. 1 VRPG ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung der angefochtenen Entscheide zukommt, ist auf beide Beschwerden einzutreten.