2. Eventualiter sei das Verfahren im Rahmen der Erwägungen an die Vorinstanz, eventualiter an die erste Instanz, zurückzuweisen; 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Staates zzgl. 7.7% MwSt. Seite 2 b) der kantonalen Steuerverwaltung (Vorinstanz im Verfahren O2V 21 51 und Beigeladene im Verfahren O2V 22 17): 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers. c) des Departements Finanzen (Vorinstanz im Verfahren O2V 22 17): 1. Die Beschwerde sei abzuweisen.