Seite 8 indem zwei Grosskunden schlecht und unzuverlässig gezahlt hätten. Zum einen habe sich die H. AG in der zweiten Hälfte des Jahres 2019 mit über Fr. 100'000.-- in Verzug befunden. Zum anderen habe mit der I. AG im Jahr 2020 ein zweiter Generalunternehmer systematisch nur mit grossem Verzug bezahlt; überdies habe die I. AG Rechnungen der B. GmbH direkt an die J. AG bezahlt. Diese Schilderungen des Beschwerdeführers erscheinen glaubhaft. Letzterer bringt insbesondere fundiert vor, weshalb es sich aus damaliger Sicht nicht rentiert hätte, gegen die genannten beiden Schuldner rechtlich vorzugehen.