Seite 7 Fr. 200'000.-- (act. 2.8). Des Weiteren gewährte die Raiffeisenbank Heiden der B. GmbH ein Festdarlehen von Fr. 150'000.-- (act. 2.12) sowie einen Kontokorrentkredit in Betrag von Fr. 100'000.-- (act. 2.14), wobei in Bezug auf das Festdarlehen ebenfalls ein Rangrücktritt vereinbart wurde (act. 2.9). Gemäss den plausiblen Darstellungen des Beschwerdeführers standen der Gesellschaft dank dieser Massnahmen ab März 2019 wieder Reserven in Höhe von Fr. 160'000.-- zur Verfügung.