Der Beschwerdeführer erörtert und belegt detailliert, was für Massnahmen gemäss einem Sanierungskonzept vom 5. Februar 2019 getroffen wurden, um die Überschuldung zu beseitigen. So erfolgten ein Forderungsverzicht durch die D. AG im Betrag von Fr. 83'623.30 (act. 2.10), ein Rangrücktritt durch die E. AG über den Betrag von Fr. 31'409.50 (act. 2.11), sowie ein Rangrücktritt durch den Beschwerdeführer und dessen Ehefrau im Zusammenhang mit Forderungen in der Höhe von