Seite 11 Mit dem Periodizitätsprinzip nicht vereinbar ist die (handelsrechtlich in gewissem Mass zulässige) übermässige Bildung stiller Reserven durch steuerlich übersetzte Abschreibungen oder Rückstellungen, die zu einer zeitlichen Verschiebung des Gewinnausweises (Steueraufschub) und zu entsprechenden Zins- und Liquiditätsvorteilen führen. Die zeitliche Zuordnung eines Gewinns in der Steuerbilanz steht nicht im Belieben des Steuersubjekts (PETER BRÜLISAUER/OLIVER KRUMMENACHER, a.a.O., N. 160 ff. zu Art. 24 StHG, m.w.H.).