Im Gegensatz zu Schulden besteht bei Rückstellungen also Ungewissheit hinsichtlich des Zeitpunkt des Mittelabflusses und / oder des zu leistenden Betrags. Eine Rückstellung hängt immer mit einer Verpflichtung zusammen, die bis zum Bilanzstichtag eingetreten sein muss; erst künftig erwartete oder in der Zukunft geplante Geschäftsvorfälle scheiden als Ursache für die Bildung einer Rückstellung grundsätzlich aus, ebenso wie „Generalrückstellungen für allgemeine Unternehmensrisiken“, weil damit rein fiktive