a. Bei einer Rückstellung handelt es sich nach allgemeiner Definition um eine durch eine nicht bargeldwirksame Aufwandbuchung gebildete Fremdkapitalposition, mit welcher einem tatsächlich oder zumindest wahrscheinlich verursachten, in seiner Höhe aber noch nicht genau bekannten Aufwand oder Verlust Rechnung getragen wird, der erwartungsgemäss erst in einer späteren Periode geldmässig verwirklicht wird und dem kein zurechenbarer Gegenwert gegenüber steht. Im Gegensatz zu Schulden besteht bei Rückstellungen also Ungewissheit hinsichtlich des Zeitpunkt des Mittelabflusses und / oder des zu leistenden Betrags.