In anderen Kantonen würden solche Corona-Rückstellung- en akzeptiert. Der Bundesrat habe ausserdem im März 2020 davon abgeraten, Dividenden für das Jahr 2019 auszuzahlen, um die Liquidität in den Firmen zu halten - die Beschwerdeführerin habe sich an diese Empfehlung gehalten, was nun aber bei Nichtakzeptanz der Corona-Rückstellung durch die Vorinstanz einfach zu einem Liquiditätsabfluss in die Steuerkasse des Kantons führe.