A. Die A. (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Sitz in B. reichte ihre Steuererklärung für die Steuerperiode 2019 innert der ihr angesetzten Frist am 17. April 2020 bei der kantonalen Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) ein. Sie deklarierte bei den Staats- und Gemeindesteuern gemäss Bilanz und Saldo der Erfolgsrechnung des Geschäftsjahres 2019 einen Reingewinn von Fr. [xxx] und ein steuerbares Eigenkapital von Fr. [xxx].