f. Am 29. Januar 2020 überwies die Vorinstanz hierauf die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens betreffend der im Zusammenhang mit den Staats- und Gemeindesteuern ausgefällten Busse ans Obergericht; bezüglich der Bundessteuern wurde das Einspracheverfahren durchgeführt (vgl. auch vorstehend, Sachverhalt, lit. C bis E). Im Einspracheentscheid vom 20. April 2020 (act. 8 im Verfahren O2V 20 25) bzw. im Wiedererwägungsentscheid vom 11. September 2020 (act. 14 im Verfahren O2V 20 25) nahm die Vorinstanz zum formellen Vorwurf der Verletzung des rechtlichen Gehörs in Ziff. 142 f. wie folgt Stellung: