Seite 4 Verfahren O2V 20 25 wurde mit Verfügung vom 19. Oktober 2020 Gelegenheit eingeräumt, in beiden Verfahren zunächst einzig zum Vorwurf der Verletzung des rechtlichen Gehörs schriftlich Stellung zu nehmen. Den Parteien wurde angekündigt, dass das Gericht im Anschluss mittels Zirkularbeschluss zunächst vorab über diese Vorfrage entscheiden werde. Weder die Vorinstanz noch die Beigeladene liessen sich innert der angesetzten Frist vernehmen, noch erhoben sie Einwendungen gegen das vorgeschlagene Vorgehen.