F. Nachdem A. sein zunächst gestelltes Gesuch um unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung nachträglich wieder zurückzog, wurde die Sistierung des Verfahrens O2V 20 9 aufgehoben und es wurde in beiden Verfahren O2V 20 9 und O2V 20 25 je ein Kostenvorschuss von Fr. 1‘500.-- eingeholt.