Seite 3 Ausnahme des Begehrens um vollständige Akteneinsicht, welches im Rahmen des Einspracheverfahrens erfüllt worden war), soweit sie überhaupt darauf eintrat. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob A. mit Schreiben vom 22. Mai 2020 Beschwerde beim Obergericht mit den eingangs erwähnten Anträgen. Das Bundessteuerverfahren wurde unter der Nummer O2V 20 25 eröffnet.