1. Das Steuerstrafverfahren ist endgültig einzustellen; 2. Eventualiter sei der Beschwerdeführer vollumfänglich freizusprechen; 3. Dem Beschwerdeführer sei vollständige Akteneinsicht zu gewähren; 4. Für die Dauer des Verfahrens sei als amtlicher Verteidiger RA AA. einzusetzen; 5. Die Verfahrenskosten und die Kosten der Verteidigung seien auf die Staatskasse zu nehmen; 6. Dem Beschwerdeführer sei eine angemessene Entschädigung auszurichten. Seite 2 Sachverhalt