Im Einzelnen stellte die ASU folgenden Sachverhalt fest: Die C. hatte per 31. Dezember 2010 eine Rechnung der R. (in dieser Unternehmung, welche über kein Personal verfügte und die ihren Sitz am gleichen Domizil wie die E. hatte, war D. im Verwaltungsrat) im Betrag von Fr. 100‘000.-- im Konto 4210 Subakkordanten Inland für personelle Bereitstellung und Unterstützung verbucht. Die Gegenbuchung erfolgte im Konto 2000 Kreditoren. Am gleichen Tag wurden Fr. 107‘600.-- (Betrag inklusive Mehrwertsteuer) vom Konto 2000 auf das Konto 2010 Kreditor Verrechnung umgebucht. Eine Zahlung bzw. tatsächlicher Geldfluss an die R. erfolgte im Anschluss nicht.