Im Steuerjahr 2010 wurde das Ehepaar ursprünglich ebenfalls deutlich zu tief veranlagt: Gestützt auf die deklarierten Einkommens- und Vermögenswerte ging die Vorinstanz zunächst von einem steuerbaren Einkommen von Fr. 1xx‘xxx.-- bei den Staats- und Gemeindesteuern bzw. Fr. 1xx‘xxx.-- bei den direkten Bundessteuern aus; Vermögenssteuern wurden auch hier zunächst gar keine erhoben.