> [besucht am 15. April 2021]). In Anbetracht dessen, dass schweizweit offenbar nicht annähernd eine einheitliche Praxis herrscht in Bezug auf den Anspruch von Personentransportunternehmen auf Kurzarbeit, kann jedenfalls nicht davon die Rede sein, dass das Gesuch der Z. AG in Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes abgelehnt wurde.