In der Regel dürften diese Erfordernisse bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern nicht gegeben sein, da sie kein eigenes Betriebsrisiko tragen. Solche Unternehmen haben nämlich die ihnen vom Gesetz übertragenen Aufgaben unabhängig von der wirtschaftlichen Lage wahrzunehmen und können finanzielle Engpässe, Mehraufwendungen oder „Verluste“ aus öffentlichen Mitteln (Steuergelder) decken.