6. 6.1 Als Präventivmassnahme (im weiteren Sinne) will die Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung insbesondere die Ganzarbeitslosigkeit, das heisst Kündigungen und Entlassungen, verhindern und gleichzeitig die Arbeitsplätze im Interesse von Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer erhalten. In der Regel dürften diese Erfordernisse bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern nicht gegeben sein, da sie kein eigenes Betriebsrisiko tragen.