Zudem bestehe ein allgemeines Interesse, die Arbeitsplätze zu sichern, um die rasche Wiederausdehnung des Angebotes sicherzustellen. Es könne angenommen werden, dass das Bundesamt für Verkehr eben gerade zur Verhinderung des Abbaus von Arbeitsplätzen die Transportunternehmen aufgefordert habe, Kurzarbeitsentschädigung zu beantragen.