Seite 2 B. Mit Eingabe vom 22. Dezember 2020 erhob die Z. AG Beschwerde beim Obergericht und stellte das eingangs zitierte Rechtsbegehren (act. 1). In ihrer Vernehmlassung vom 25. Januar 2021 stellte die Vorinstanz Antrag auf Abweisung der Beschwerde und verwies dabei zur Begründung auf den angefochtenen Entscheid (act. 4). Mit Replik vom 18. Februar 2021 hielt die Beschwerdeführerin fest, dass sie keine weiteren Bemerkungen habe und an ihrer Beschwerde festhalte (act. 7).