In diesem Zusammenhang muss aber noch erwähnt werden, dass der Bund bereits Mitte März 2020 - also vor der Voranmeldung zur Kurzarbeitsentschädigung seitens der AB - Massnahmen getroffen hatte, um die Liquidität der verschiedenen Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr sicherzustellen. Das BAV habe hierfür Zahlungen an die Transportunternehmen zeitlich vorgezogen sowie im Regionalen Personenverkehr die mit den Zahlungen verrechneten Rückzahlungen von altrechtlichen Darlehen auf den Herbst 2020 verschoben (Botschaft, BBl, a.a.O., S. 6718).